Beschaeftigung im Zuverdienst








Menschen mit psychischen Erkrankungen oder seelischen Behinderungen unterliegen häufig großen individuellen Leistungsschwankungen, die ihrer Beeinträchtigung geschuldet sind und ihnen oft den Zugang zur Erwerbsarbeit unter den normalen Wettbewerbsbedingungen verschließen. Neben Schwankungen in der Produktivität sind krankheitsbedingte Abwesenheiten über längere Zeiträume (oft mehrere Monate) Teil ihrer Arbeitsrealität. Es gilt die Frage zu beantworten, welche Arbeits- bzw. Beschäftigungsumgebungen vorhanden sind oder geschaffen werden müssen, um für diesen Personenkreis sinnstiftende Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung zu ermöglichen.
Seit vielen Jahren ist bekannt und von namhaften Experten bestätigt, dass sogenannte „Zuverdienstangebote“ für den Personenkreis der Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen sinnvoll und notwendig sind. Dennoch ist es bislang nicht gelungen das Angebot „Zuverdienst“ als eigenständigen Leistungstypen gesetzlich zu verankern.

Zuverdienst hat sich in den letzten drei Jahrzehnten bundesweit als passgenaue niedrigschwellige Beschäftigungsform etabliert. Die Umsetzung des BTHG darf durch das ersatzlose Streichen der §§ 53/54 SGB XII nicht zur Folge haben, dass bestehende und etablierte Angebotsstrukturen verloren gehen bzw. neue Angebote ab Januar 2020 nicht mehr entstehen können. Ziel muss es sein, niedrigschwellige Arbeits- und Beschäftigungsangebote in inklusions- und sozialraumorientierten Strukturen zu erhalten und auszubauen, um passgenaue Teilhabeleistungen für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen vorzuhalten. Deshalb sind a) die zukünftigen Träger der Eingliederungshilfe aufzufordern, zeitnah die Rechtsalternative des § 81 SGB IX i.V.m. § 113 SGB IX n.F. für die Weiterführung der bisher nach §§ 53/54 SGB XII durchgeführten Zuverdienstangebote zu nutzen und b) mittelfristig die Grundlagen zu schaffen, um Zuverdienstangebote als Teilhabeleistungen am Arbeitsleben gesetzlich zu verankern.*

*Text: Handout zum Zuverdienst / Fachgruppe Zuverdienst in der bag if · Michael Scheer (gGesellschaft für integrative Beschäftigung mbH Bremen) · Michael Schweiger (Arinet gGmbH Hamburg) · Marc Fesca (Pfeiffersche Stiftungen Magdeburg) · Claudia Rustige (bag if Berlin)

Zuverdienstbeschaeftigung in Bremen

Einen Überblick sowie weiterführende Literatur zur Zuverdienstbeschäftigung in Bremen finden Sie (...hier...).


Weiterführende Literatur auf Bundesebene

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen (2019) Teilhabeempfehlungen - Mehr Inklusion wagen! (pdf ...hier…)





Bundesarbeitsgemeinschaft Inklusionsfirmen (2019) Handout Zuverdienst (pdf ...hier…)




Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (2019) Zuverdienst-Empfehlungen im Rahmen des BTHG vom Februar 2019 (pdf ...hier...)




Bundesarbeitsgemeinschaft Inklusionsfirmen und Gredig, C. (Hg.) Was tun. Zuverdienst - Chancen und Perspektiven. Psychiatrie-Verlag, Bonn, 2017 (…hier…)





Bundesarbeitsgemeinschaft Integrationsfirmen und Freudenberg Stiftung (2013). Weinheimer Erklärung (pdf ...hier...)


Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (2009) Zuverdienst-Empfehlungen vom März 2009 (pdf ...hier...) sowie ergänzend vom Juni 2009 (pdf ...hier...).

Gredig, C. & Schwendy, A. (2009) Zuverdienst als Chance zur Teilhabe psychisch kranker und behinderter Menschen. Freudenberg-Stiftung in Zusammenarbeit mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Integrationsfirmen e.V., Weinheim. (pdf ...hier...)




 
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