Sie suchen eine arbeitsmarktnahe Beschäftigung?









Die sogenannte Zuverdienstbeschäftigung (...hier...) ist grundsätzlich niedrigschwellig und personenzentriert. Diese Beschäftigungsform richtet sich an Menschen, die aufgrund ihrer Einschränkung dauerhaft nicht bzw. noch nicht wieder erwerbsfähig sind. In der Regel beziehen bei uns beschäftigte Menschen Grundsicherung und/oder eine Erwerbsminderungsrente und nehmen vielleicht auch Betreutes Wohnen in Anspruch. Da es sich sozialrechtlich um eine Teilhabeleistung im Rahmen der Eingliederungshilfe handelt, können arbeitssuchende langzeitarbeitslose Menschen nicht teilnehmen. Die Beschäftigungsaufnahme erfordert lediglich Ihre Kontaktaufnahme und ein wenig formelle Vorarbeit, bei der jedoch unser sozialpädagogisches Team hilfreich zur Seite steht.

Rufen Sie uns an: 0421 – 69 19 478

Im Falle eines freien Beschäftigungsplatzes und nach Beschäftigungsaufnahme gibt es erst einmal keine zeitliche Befristung. In Abhängigkeit des jeweiligen Beschäftigungsbereiches gibt es abgestufte Leistungsanforderungen hinsichtlich der Menge der geleisteten Wochenstunden, der Arbeitsgeschwindigkeit und der Produktivität. Bei Beschäftigungsaufnahme sprechen wir mit Ihnen genau ab, in welchem Zweckbetrieb (...hier...), in welchem konkretem Bereich und mit wie vielen Wochenstunden Sie beginnen wollen. Sie benötigen keine Vorqualifikationen und etwaige Leistungsschwankungen werden berücksichtigt. Selbst bei längerer krankheitsbedingter Abwesenheit bleibt der Beschäftigungsplatz erhalten. Im Zuverdienst gibt es keinen 'Reha-Druck' und beschäftigte Menschen können erst einmal so bleiben, wie sie sind. Die Teilnahme an Beschäftigung ist absolut freiwillig. Im Falle einer Beendigung drohen keinerlei Sanktionen im Rahmen der existenzsichernden Leistungen. Die Beschäftigungsumgebungen im Zuverdienst bieten gute Rahmenbedingungen für Menschen mit psychischen und seelischen Erkrankungen.

Zuverdienst ist kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Sozialrechtlich ist es vielmehr als Betreuungsverhältnis definiert. Dies liegt daran, dass wir -abweichend von klassischen Gewerbebetrieben- anleitendes und sozialpädagogisch betreuendes Personal vorhalten (...hier...). Nichtsdestotrotz erhalten alle Beschäftigten für ihre geleistete Arbeit ein kleines (einkommens- und vermögensneutrales) Entgelt und die Erstattung von Fahrtkosten für den ÖPNV.

 
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